Zum Inhalt springen
Logo FStV Technik
FV Technik
  • Studienvertretungen
        • StV Architektur
        • StV Technische Wissenschaften
        • StV PhD/Doktorat Technik
  • News
  • Über uns
  • Beratungszeiten
  • Service
  • FAQ
  • Kontakt
  • ÖH Wahlen

Startseite » FAQ zum Studium

FAQ zum Studium

Wir haben die häufigsten Fragen und dazugehörigen Antworten für euch gesammelt, aufgeschrieben und in 3 Kategorien unterteilt:

  • Allgemeines zum Studium
  • Alles zum Thema Lehrveranstaltungen
  • Wichtige Infos zu den Klausuren

Allgemeines

Wann beginnt ein Semester und wann endet ein Semester?

Das Wintersemester startet Anfang Oktober und endet Ende Jänner.
Das Sommersemester startet am Anfang März und endet Ende Juni.

Genauere Angaben findest du auf der Seite der Fakultäten Servicestelle.

Was sind ECTS?

ECTS steht für European Credit Transfer System, welches ein zentrales Element des Bologna Prozesses ist und dazu dient, die nationalen Hochschulbildungssysteme innerhalb der EU aufeinander abzustimmen und vergleichen zu können.

Für das Bachelorstudium werden 180 ECTS-Anrechnungsunkte  (kurz ECTS-AP) benötigt.  Es wird empfohlen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-AP pro Semester zu besuchen, wobei 1 ECTS-AP 25 Arbeitsstunden entspricht.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudienzeit für die Bachelorstudiengänge an unserer Fakultät beträgt 6 Semester, sofern das Studium im Wintersemester begonnen wurde. Das entspricht einem Aufwand von 30 ECTS-AP pro Semester. Du kannst aber auch mehr oder weniger ECTS-AP absolvieren. Mit Beginn im Sommersemester kann diese Regelstudienzeit ggf. nicht garantiert werden.

HINWEIS: Beachte allerdings, dass für bestimmte Beihilfen (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, etc.) eine Mindestanzahl an ECTS-AP pro Jahr nötig sind. 

Was kostet das Studium?

Das Studium ist für dich im Allgemeinen kostenlos.

Du musst aber den ÖH-Betrag (ca. 20€ pro Semester) zahlen. Bitte beachte auch hierfür die geltenden Fristen.

Wenn du die Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemester (also insgesamt 8 Semester) übertrittst, muss du zusätzlich zum ÖH-Beitrag Studiengebühren (363,36€ pro Semester wenn du aus A, EU/EWR, CH kommst)  zahlen. Auch hierfür gibt es jedoch Ausnahmen.

Weitere Informationen findest du unter https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/kosten-foerderungen/studienbeitrag-und-foerderungen/studienbeitrag-und-foerderungen.html.de.

Wo kann ich auf der Uni lernen – gibt es Lernmöglichkeiten am Campus Technik?

Es kann in folgenden Räumen gelernt werden:

  • ÖH Lernzentrum im Bauingenieurgebäude
  • Neuer Lernraum im Bauingenieurgebäude (gegenüber HSB 7)
  • Mensa
  • Bibliothek
  • Auf den Lernplätzen verteilt auf den ganzen Campus
Wo finde ich Informationen zum Thema Wohnen, Jobs und Beihilfen?

Die ÖH Innsbruck besitzt eigene Referate und Beratungsstellen für diese Themen.

Zusätzlich kannst du auch die ÖH Jobbörse oder Wohnungsbörse nutzen.

Lehrveranstaltungen

Zu welchen Lehrveranstaltungen soll ich mich anmelden?

Es wird stark empfohlen sich entsprechend des empfohlenen Studienverlaufs für Lehrveranstaltungen laut Lehrveranstaltungsverzeichnis anzumelden.

Gibt es Anmeldefristen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen?

Für alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (UE, SE, VU, etc.) und kannst du dich für

  • Lehrveranstaltungen im Wintersemester zwischen 1. September und 21. September
  • Lehrveranstaltungen im Sommersemester zwischen 1. Februar und 21. Februar

anmelden. Für die Vorlesungen (VO) ist die Anmeldung auch später noch möglich.

Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es?

Vorlesungen (VO):
Sind im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Es herrscht keine Anwesenheitspflicht. Der gelehrte Stoff wird am Ende der Lehrveranstaltung (in der Regel Ende des Semesters) in einer Klausur geprüft.

Übungen (UE):
Sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, d.h., es herrscht Anwesenheitspflicht und die Einheiten werden in kleineren Gruppen gehalten. Die Inhalte der Vorlesung werden anhand von praktischen Beispielen angewandt.

Seminare (SE):
Sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, d.h., es herrscht Anwesenheitspflicht. Solche Seminare dienen zur vertiefenden Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Praktiken. Dabei wird in der Regel eine Seminararbeit geschrieben und diese dann präsentiert.

Vorlesung verbunden mit Übung (VU):
Dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets, die sich im Rahmen des Vorlesungsteils stellen. VU sind Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter und erfolgen in kleineren Gruppen.

Was bedeutet es, wenn Lehrveranstaltungen im LFU:online grau hinterlegt sind?

Grau hinterlege Lehrveranstaltungen, die bei der Anmeldung nicht ausgewählt werden können, werden in diesem Semester nicht angeboten.

Was ist eine Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter?

Bei diesen Lehrveranstaltungen herrscht grundsätzlich Anwesenheitspflicht (oft werden 75-90% der Termine verlangt). In der Regel zählen Mitarbeit und Hausübungen zur Beurteilung.

Die Lehrveranstaltungsleiter/innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Diese Informationen sind bindend und dürfen während des Semesters nicht mehr geändert werden.

Lehrveranstaltungen mit immanenten Prüfungscharakter sind: UE, SE, VU

Was ist die StEOP?

Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), die einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums vermitteln soll. Die StEOP besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen und muss positiv bestanden werden. Vor der vollständigen Absolvierung der StEOP können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von max. 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden.

Was ist ein Tutorium?

Es gibt zwei Arten von Tutorien:

  • Das Erstsemestrigen-Tutorium, welches von den Studienvertretungen gemeinsam mit dem Studiendekan veranstaltet wird. Dort hörst du nützliche Dinge über den Studienalltag, bekommst eine Campusführung (Bibliothek, Hörsäle, Rechnerräume, Lernräume, etc.) und kannst außerdem auch erste Kontakte zu deinen StudienkollegInnen knüpfen.
  • Es gibt auch Tutorien, die zu bestimmten Lehrveranstaltungen (vor allem aus dem ersten Semester) angeboten werden. Diese Tutorien sind eine Art Nachhilfe und sollen dir helfen, schwierigen Stoff leichter zu verstehen. Gibt es zu einer Vorlesung ein Tutorium, findest du einen Hinweis bei der jeweiligen Lehrveranstaltung im LFU:online.

HINWEIS: Bei beiden Tutorien herrscht keine Anwesenheitspflicht, sie zu besuchen zahlt sich aber auf jeden Fall aus!

Muss ich mich für alle Gruppen anmelden?

Nein, auf gar keinen Fall!
Bitte melde dich nur für jene Gruppe an, die du präferierst.

Achtung: Es kann sein, dass manche Termine überfüllt sind und es in der ersten Einheit noch zu Verschiebungen kommt.

Es steht immer noch Anmeldewusch, obwohl der erste Termin bald stattfindet...

Das ist normal und muss dir keine Sorgen bereiten, denn normalerweise wird dir eine Gruppe erst nach dem ersten Termin bestätigt. Solltest du den ersten Termin ohne dringenden Grund nicht wahrnehmen, verlierst du deinen Platz für die Lehrveranstaltung (gilt nur für LVs mit Anwesenheitspflicht, nicht VOs).

HINWEIS: Bitte kontrolliere vor dem ersten Termin, ob du in eine andere Gruppe verschoben wurdest. Der Termin dieser Gruppe muss wahrgenommen werden, ansonsten kann deine Anmeldung auch abgelehnt werden.

Wie melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen an?

Die Anmeldungen zu den einzelnen Lehrveranstaltung erfolgt über das LFU:online.

Zuerst wählst du unter Lehrveranstaltungen den Reiter Fakultät für Technische Wissenschaften oder Architektur aus. Als nächstes wählst du dein Studium, dort findest du alle Module deines Studiums. Am sinnvollsten ist es bei der Anmeldung dem empfohlenen Studienverlauf zu folgen und die dort vorgesehenen Kurse für das jeweilige Semester zu wählen.

HINWEIS: Für alle Lehrveranstaltungen (z.B. Vorlesung und Übung) in einem Modul ist eine separate Anmeldung nötig.

Ich wurde in eine andere Übungsgruppe verschoben, habe aber zu dieser Uhrzeit keine Zeit. Was soll ich jetzt machen?

Bei schwerwiegenden Gründen, wie z.B. Arbeit oder das Betreuen der eigenen Kinder, kann man die/den jeweilige/n LV-Leiter*in kontaktieren und sie/ihn höflich darum bitten, die Gruppe wechseln zu dürfen. Diese oder andere dringende Gründe können auch bereits bei der Anmeldung zur jeweiligen Lehrveranstaltung angegeben werden, dafür gibt es das Feld Anmerkungen bei der Anmeldung über LFU:online.

Klausuren

Wann und wie kann ich mich zur den Prüfungen und Klausuren anmelden?

Die Anmeldung zu Vorlesungsprüfung und zu den meisten Klausuren erfolgt gleich wie jene zu den Lehrveranstaltungen über LFU:online. Du findest bei der jeweiligen Vorlesung einen Reiter zu Anmeldung und dort neben der Anmeldung zur LV selbst, auch die Anmeldung zur dazugehörigen Klausur. In manchen Fällen ist keine Anmeldung sondern eine Abmeldung bei Krankheit zur Klausur nötig, dies wird aber am Beginn des Semester bekannt gegeben.

Die Anmeldefristen stehen bei den Prüfungsterminen dabei.

Wie viele Prüfungstermine werden für eine Vorlesung angeboten?

Es werden mindestens 3 Termine pro Semester angeboten. Die Termine werden zum Teil sofort veröffentlicht, zum Teil aber auch erst nach dem ersten Prüfungstermin. Meistens gibt es einen Termin in der letzten Einheit der Vorlesung oder im Laufe der darauffolgenden Woche, einen Termin Mitte/ Ende der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (Semester- bzw. Sommerferien) und einen Termin im Laufe des darauffolgenden Semesters.

Ich habe zu wenig auf die Prüfung gelernt oder bin krank, kann ich mich noch abmelden?

Zur jeweiligen Prüfung kann man sich üblicherweise bis zu 48 Stunden vor der Prüfung, jedenfalls aber bis Ende der Anmeldefrist über LFU:online abmelden. Abmeldungen nach dieser Frist werden nur bei schwerwiegenden Gründen akzeptiert, z.B. bei Krankheit, wobei in diesem Fall ein ärztliches Attest erforderlich ist.

HINWEIS: Die Prüfung beginnt mit Ausgabe der Prüfungsaufgaben oder nachdem die erste Frage (mündliche Prüfung) gestellt wurde. Eine Prüfung wird mit der Note „Nicht Genügend“ beurteilt, wenn die/der Studierende nach diesem Zeitpunkt ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Bei unentschuldigtem Fehlen kann man für den nächsten Termin gesperrt werden, eine negative Beurteilung ist aber nicht zulässig!

Was passiert, wenn ich zum Klausurtermin nicht erscheine?

Bei den Klausuren gibt es manchmal die Möglichkeit einer Nachklausur. Je nach LV kann diese nur bei krankheitsbedingtem Fehlen oder aber auch bei negativer Beurteilung in Anspruch genommen werden. Am Besten erkundigt man sich frühzeitig bei der/dem Lehrveranstaltungsleiter*in.

Ich wurde beim Schummeln erwischt, was passiert dann?

Wenn man nach Beginn der Prüfung bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (Schummeln) ertappt wird, zählt der Antritt als Antrittsversuch und die Prüfung wird mit der Note „Nicht Genügend“ beurteilt.

Darf ich meine geschriebene Klausur nach der Beurteilung begutachten?

Jede*r Student*in hat das Recht auf Klausureinsicht. Die Klausureinsichtsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der Note im LFU:online und endet 6 Monate danach. Außerdem darf eine Kopie der Klausur erstellt werden, mit Ausnahme von Multiple-Choice Fragen.

HINWEIS: Bitte kontaktiere uns unverzüglich, sollte ein Lehrender dir die Einsicht oder die Kopie verweigern.

Ich habe eine negative Beurteilung erhalten, was muss ich jetzt machen?

Lehrveranstaltung ohne immanenten Prüfungscharakter (VOs):
Wenn du eine negative Beurteilung zu einer Klausur erhältst, kann du dich zu einem anderen Klausurtermin der jeweiligen Lehrveranstaltung anmelden. An der Universität Innsbruck hat jeder Student 5 Antrittsversuche pro Lehrveranstaltung. Der 3. Antrittsversuch kann auf Wunsch des Stundeten kommissionell abgehalten werden, die letzten zwei Versuche müssen kommissionell abgehalten werden.

Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter:
Auch hier gilt die Regel, dass 5 Antrittsversuche pro Lehrveranstaltung möglich sind. Allerdings muss die komplette Lehrveranstaltung wiederholt werden, d.h., alle Termine müssen erneut besucht werden.

ACHTUNG: Bei den STEOP-Fächern hat man nur 3 Antritte!

Was ist eine kommissionelle Prüfung?

Die dritte und vierte Wiederholung (= vierter und fünfter Antritt) einer Prüfung muss kommissionell abgehalten werden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird (z.B. Vorlesungsprüfung). Auf Antrag der/des Studierenden gilt dies auch für die zweite Wiederholung (= dritter Antritt). Der/die Studierende muss das Formular Antrag um Zulassung zur Dritten und Vierten Wiederholung zu einer Lehrveranstaltungsprüfung ausfüllen und mindestens 2 Wochen vor der Prüfung im Prüfungsreferat abgeben. Das Formular und weitere Informationen stehen auf der Webseite der Prüfungsreferate zur Verfügung.

Der Prüfungssenat wird in Absprache mit dem/der Lehrveranstaltungsleiter/in entsprechend bestimmter Voraussetzungen ausgewählt. Studierende sind berechtigt, mit der Anmeldung Wünsche hinsichtlich der Person der Prüferin oder des Prüfers bekannt zu geben. Die Unterschrift des Universitätsstudienleiters wird vom Prüfungsreferat eingeholt.

Die Lehrveranstaltungsleiter/innen müssen vor Beginn jedes Semesters die Studierenden über die Prüfungsmethode der Lehrveranstaltungsprüfungen (schriftlich/mündlich) informieren. Die festgesetzte Prüfungsmethode ändert sich nicht, wenn die Prüfung kommissionell abgehalten wird, außer wenn der/die Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, die ihr oder ihm die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Form unmöglich macht.

Die Studierenden haben keinen Anspruch auf einen individuellen Prüfungstermin, die festgesetzten Prüfungstermine einer Lehrveranstaltung müssen wahrgenommen werden. Persönliche Vereinbarungen zwischen den Studierenden und den Prüferinnen und Prüfern sind jedoch zulässig.

Kann ich eine Lehrveranstaltung besuchen, obwohl ich diese bereits positiv abgeschlossen habe?

Ja, positiv absolvierte Lehrveranstaltungen können max. einmal innerhalb von 12 Monaten nach Ablegen der vorherigen Prüfung wiederholt werden.

HINWEIS: Es ist zu beachten, dass die zuletzt eingetragene Note im LFU:online zählt, wurde eine LV also positiv abgeschlossen und bei erneuter Absolvierung negativ oder schlechter beurteilt, so zählt diese Beurteilung.

Quicklinks

  • LFU:online
  • ÖH Innsbruck
  • OLAT
  • Universität Innsbruck
  • WebMail
Impressum | Datenschutz
Theme von Colorlib Powered by WordPress