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ÖH Wahlen 2023

ÖH Wahlen 2021

Die ÖH-Wahlen 2023 finden vom 9. bis 11. Mai 2023 statt.

Wahltagverordnung
Präsentation für Kandidatur-Interessiere
Bekanntgabe der Kandidatur

Was wird gewählt?

  • Studienvertretungen
  • Universitätsvertretung
  • Bundesvertretung

Wer darf wählen?

Alle Studierenden, welche mit Stichtag 21.03.2023 für die Fortsetzung ihres Studiums eingeschrieben sind, dürfen die Bundesvertretung und die Universitätsvertretung wählen. Für die Studienvertretungen sind alle Studierenden der von den jeweiligen Studienvertretungen vertretenen Studiengänge wahlberechtigt. Sollte man für mehrere verschiedene Studien eingeschrieben sein, darf man auch mehrere Studienvertretungen wählen, sofern diese nicht von der selben Studienvertretung vertreten werden.

Wer kann gewählt werden?

Für die Wahl der Studienvertretung können sich alle Studierenden aufstellen lassen, welche auch für diese wahlberechtigt sind. Die Kandidatur in Zeitraum vom 21.03.2023 bis zum 13.04.2023 bekannt gegeben werden. Dazu ist ein Formular auszufüllen und beim zentralen Rechtsdienst abzugeben. Die Abgabe kann auf drei Arten erfolgen:

  • Brief an:
    Mag. Johannes Weber
    Vorsitzender der ÖH-Wahlkommission
    Zentraler Rechtsdienst
    Innrain 52
    6020 Innsbruck
  • E-Mail an:
    OeH-Wahlkommission@uibk.ac.at
    nur mit gültiger elektronischer Signatur (gemäß Art. 3 Z 12 eIDASVO)
  • Persönlich bei:
    Mag. Johannes Weber
    Vorsitzender der ÖH-Wahlkommission
    Universitäts-Hauptgebäude EG, Zi 0113
    nur nach Terminvereinbarung

Einreichungen vor dem 21.03.2023 oder nach dem 13.04.2023 sind ungültig! Briefe müssen innerhalb der Frist einlagen, nicht der Poststempel!

Ausfüllhinweis für Bestätigung gemäß § 47 HSG 2014: Hier muss eine Studienbestätigung mitgeschickt werden.

Ablauf der Wahl

Du erhältst von der Wahlkommission 3 Stimmzettel (bzw. auch mehr sofern du für mehrere Studienvertretungen wahlberechtigt bist):

  • einen für die Bundesvertretung,
  • einen für die Universitätsvertretung (Hochschulvertretung) 
  • und einen (oder mehrere) für die Studienvertretung.

Die Wahlen für die Bundesvertretung und die Universitätsvertretung sind Listenwahlen, d.h. du übst dein Wahlrecht durch ankreuzen einer Liste aus. Vorzugsstimmen etc. können NICHT vergeben werden.

Die Wahlen zu den Studienvertretungen sind Personenwahlen. Hier kannst du maximal so viele Kandidaten ankreuzen wie Mandate zu vergeben sind. Kleine Studienvertretungen (bis zu 400 Wahlberechtigte) haben 3 Mandate, große Studienvertretungen haben 5 Mandate zu vergeben. Das bedeutet bei einer „3er Studienvertretung“ kannst du 1,2 oder 3 Personen wählen, bei einer „5er Studienvertretung“ 1,2,3,4 oder 5. Solltest du keine oder zu viele Personen ankreuzen ist der Stimmzettel ungültig. Solltest du einen Fehler begehen hast du das Recht von der Wahlkommission einen neuen Stimmzettel anzufordern: (ACHTUNG: „Durchstreichen“ eines Kreuzes kann den Stimmzettel ungültig machen!!!). Empfehlenswert ist in jedem Fall das Wahlrecht voll auszunützen, da eine höhere Stimmenzahl die Legitimität der gesamten Studienvertretung erhöht.

Studienvertretungen an deiner Fakultät

StV Architektur (5 Mandate)
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StV Technische Wissenschaften (5 Mandate)
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StV PhD/Doktorrat NatWi-Technik (3 Mandate)
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Wahl der Fakultätsvertretung: FV Technik (9 Mandate)

Die Fakultätsvertretung (ehemalige Fakultätsstudienvertretung, FStV) wird auch mit dem neuen Wahlrecht durch das HSG 2014 indirekt, durch die Studienvertretungen, gewählt. Jede Studienvertretung hat dabei Anrecht auf zumindest ein Mandat, weitere Mandate werden nach dem Hare/Niemayer Verfahren vergeben. Die Wahl der FV Mandatare erfolgt in der konstituierenden Sitzung der jeweiligen Studienvertretung, die Mandate verteilen sich auf die StVen wie folgt (Stand 23.02.23):

  • StV Architektur: 5 Mandate
  • StV Technische Wissenschaften: 3 Mandate
  • StV PhD/Doktorat Technik: 1 Mandate

Quicklinks

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